Kameraüberwachung
Auf Grundlage von Artikel 24 BayDSG werden Teilbereiche des Geländes und der Anlagen des Skizentrums Mitterfirmiansreut-Philippsreut videoüberwacht. Auf den Umstand der Überwachung werden Sie durch Aushänge an verschiedenen Stellen in der Tal- und Bergstation der Seilbahn hingewiesen.
Die Videoüberwachung dient folgenden Zwecken, die zugleich unser berechtigtes Interesse darstellen:
- Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter
- Sicherstellung der betrieblichen Abläufe
- Schutz vor Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bzw. die Möglichkeit der Aufklärung solcher Taten
- Wahrung eigener rechtlicher Ansprüche und Ansprüche Dritter
- Außendarstellung (Webcams)
Auf die Aufzeichnungen haben lediglich die Geschäftsführung und die Betriebsleitung Zugriff. In Einzelfällen kann, dem Zweck entsprechend, eine Weitergabe der Aufzeichnungen an Strafverfolgungsbehörden erfolgen.
Die Speicherdauer beträgt 72 Stunden oder bis zum Erreichen des verfolgten Zwecks.